Seit 2023 sind Agroforstsysteme in Deutschland über die Öko-Regelung 3 (ÖR3) förderfähig. Die Zahlungen der ÖR3 sind eine Art Zusatz auf den Grundbetrag der Direktzahlungen pro Fläche der ersten Säule der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der EU). Die Öko-Regelungen sollen dazu dienen, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Derzeit kann man als landwirtschaftlicher Betrieb 200€/ha Gehölzfläche (nicht Systemfläche!) erhalten. Ab 2026 wir dieser Satz auf 600€/ha Gehölzfläche erhöht. Dieser Satz bleibt voraussichtlich bis zum Ende der GAP Förderperiode erhalten.
Aktuelle Förderlandschaft
Die Förderlandschaft für Agroforst in Deutschland gleicht einem Flickenteppich – sie variiert von Bundesland zu Bundesland erheblich. Der Föderalismus erweist sich hier als Hindernis für einheitliche Ansprüche und Bedingungen. Jedes Bundesland verfolgt seine eigene Strategie, setzt unterschiedliche Auflagen und Rahmenbedingungen fest und gestaltet die Agroforstförderung nach eigenem Profil. Für Landwirtinnen und Landwirte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Marktakteure wie Pflanzunternehmen und andere Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette erschwert dies den Aufbau eines einheitlichen deutschen Marktes erheblich.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Förderungen, die derzeit aktiv sind. Zum einen existiert die Bestandsförderung im Rahmen der Direktzahlungsverordnung. Darüber hinaus bieten einige Bundesländer Investitionsförderungen für Agroforstsysteme, als auch für Hecken, sowie Beratungsleistungen an.
Die Bundesländer haben die Möglichkeit Agroforst-Investitionsförderungen aufzulegen. Eine Möglichkeit dabei ist der Maßnahmenkatalog des GAK-Rahmenplans. Dort ist eine Agroforst-Investitionsförderung seit 2023 gelistet. Davon haben bisher einige Bundesländer wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen Gebrauch gemacht. In Brandenburg wird voraussichtlich im Laufe des Jahres ein weiteres Programme neu aufgelegt bzw. eingeführt. Über Mittel des ANK (Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz) hat der Bund weitere Mittel für die Bundesländer zur Aufstellung von Investionsförderungen in Aussicht gestellt, wobei weiterhin eine Ko-Finanzierung der Bundesländer von 40% notwendig ist.
Die Agroforst-Investitionsförderung kann ein sehr wirkungsvolles Instrument sein, um mehr Bäume in die Landwirtschaft zu bringen. Wichtig dabei ist, dass die Programme gut ausgestattet sind und nicht zu viele bürokratische Hürden haben.
Die Bundesländer haben eine Vielzahl an Möglichkeiten Hecken-Förderprogramme aufzulegen. Beispielsweise über den GAK-Rahmenplan im Förderbereich 4 H nicht-produktiver, investiver Naturschutz, wobei Mittel aus dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz (ANK) verwendet werden. Bei dieser Förderübersicht liegt der Fokus auf den Förderprogrammen aus diesen ANK-Mitteln über den GAK-Rahmenplan. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an weiteren Förderprogrammen für Hecken.
Moderne Agroforstsysteme sind für viele landwirtschaftliche Betriebe mit wenig Erfahrungen und einigen vermuteten Risiken verbunden. Um diese Sorgen zu nehmen ist der Kontakt zu ausgebildeten Agroforst-Beratungsunternehmen eine sehr wirkungsvolle Maßnahme.
In einigen Bundesländern wurden daher bereits Agroforst-Beratungsförderungen eingeführt. Diese sind unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Besonders in Kombination mit einer Agroforst-Investitionsförderung könnte so der Weg zu mehr Gehölzen auf Feldern und Wiesen eingeschlagen werden. Derzeit ist eine Kombination dieser beiden Förderungen in Niedersachsen und Brandenburg in Aussicht.
Baden-Württemberg
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro Hektar
Aktuell keine Investitionsförderung.
in Bearbeitung
Bis zu 1500€/80%. Muss über Beratungsorganisation mit gültiger Konzession durchgeführt werden. Zur Richtlinie.
Bayern
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro Hektar
Die Anlage von Agroforstsystemen kann mit bis zu 65% und maximal zwischen 1.566€ und 5.271€ gefördert werden, abhängig von dem Gehölztyp (Kurzumtrieb, Sträucher, Nutz- und Wertholz).
in Bearbeitung
Aktuell gibt es keine Agroforst-Beratungsförderung.
Brandenburg
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell ist in Brandenburg eine Förderrichtlinie zur Anlage von Agroforstsystemen in der ministeriellen Abstimmung.
Über GAK können Hecken mit 90-100% gefördert werden.
Bis zu 90% für Agroforstberatung über anerkannte landwirtschaftlichen Berater:innen in Brandenburg
Hessen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung
In Hessen gibt es die Fördermöglichkeiten für Hecken im Rahmen des GAK.
Aktuell keine Beratungsförderung, allerdings ist Agroforstberatung über das LLH möglich.
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Die Anlage von Agroforstsystemen kann mit bis zu 65% und maximal zwischen 1.566€ und 5.271€ gefördert werden, abhängig von dem Gehölztyp (Kurzumtrieb, Sträucher, Nutz- und Wertholz). Herausfordernd sind die aktuell gültigen Voraussetzungen
in Bearbeitung
Zwar gibt es keine spezifische Agroforst-Beratungsförderung, allerdings können Beratungskosten mit Beratungsschwerpunkten bis zu 90% gefördert werden, die Agroforstwirtschaft eindeutig beinhalten können, so z.B. "Maßnahmen/Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels".
Niedersachsen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Die Anlage von Agroforstsystemen kann mit bis zu 80% und maximal zwischen 1.566€ und 5.271€ gefördert werden, abhängig von dem Gehölztyp (Kurzumtrieb, Sträucher, Nutz- und Wertholz).
In Niedersachsen gibt es die Fördermöglichkeiten für Hecken im Rahmen des GAK.
80% über KLARA-Programm (zusammen mit Hamburg und Bremen). Die Investitionsförderung ist auch für die Beratung und Planungskosten
nutzbar
Nordrhein-Westfalen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
in Bearbeitung
Förderpauschale in Höhe von 1.868,00 €. für zehn Beratungsstunden à 60 Minuten von der Landwirtschaftskammer.
Rheinland-Pfalz
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
Aktuell keine Heckenförderung.
Bis zu 70% der Beratungskosten können gefördert werden
Saarland
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
Über die GAK-Richtlinie "FRL-Natur" 90-100% (min. 2000€).
Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.
Sachsen-Anhalt
in Sachsen-Anhalt kann die Beratung für Agroforstsysteme über verschiedene Schwerpunkte mit bis zu 90% beim Landwirtschaftsamt gefördert werden.
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt keine Agroforst-Investitionsförderung.
In Sachsen-Anhalt kann die Agroforstberatung von anerkannten Berater:innen über verschiedene Schwerpunkte mit bis zu 90% vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie gefördert werden (Richtlinien landwirtschaftliche Beratungsförderung). Informationen gibt es über das ALFF und die LLG
Sachsen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
In Sachsen kann die Anlage von Agroforstsystemen mit bis zu 40% gefördert werden.
in Bearbeitung
Aktuell keine Agroforst Beratungsförderung. Betriebsberatung wegen mangelnder Haushaltsmittel aktuell eingestellt.
Schleswig-Holstein
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
in Bearbeitung
Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.
Thüringen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 600€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
Über GAK und ELER bis zu 100% Förderung möglich.
Bis zu 2000€ bei ausgewählten Agroforst-Beratungsunternehmen. Informationen zur Richtlinie.
Die Bundesländer, Berlin, Bremen und Hamburg sind wegen ihrer geringen landwirtschaftlichen Fläche in dieser Übersicht nicht berücksichtigt.
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