Seit 2023 sind Agroforstsysteme in Deutschland über die Öko-Regelung 3 (ÖR3) förderfähig. Die Zahlungen der ÖR3 sind eine Art Zusatz auf den Grundbetrag der Direktzahlungen pro Fläche der ersten Säule der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der EU). Die Öko-Regelungen sollen dazu dienen, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Derzeit kann man als landwirtschaftlicher Betrieb 200€/ha Gehölzfläche (nicht Systemfläche!) erhalten.
Aktuelle Förderlandschaft
Die Förderlandschaft für Agroforst in Deutschland gleicht einem Flickenteppich – sie variiert von Bundesland zu Bundesland erheblich. Der Föderalismus erweist sich hier als Hindernis für einheitliche Ansprüche und Bedingungen. Jedes Bundesland verfolgt seine eigene Strategie, setzt unterschiedliche Auflagen und Rahmenbedingungen fest und gestaltet die Agroforstförderung nach eigenem Profil. Für Landwirtinnen und Landwirte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Marktakteure wie Pflanzunternehmen und andere Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette erschwert dies den Aufbau eines einheitlichen deutschen Marktes erheblich.


Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Förderungen, die derzeit aktiv sind. Zum einen existiert die Bestandsförderung im Rahmen der Direktzahlungsverordnung. Darüber hinaus bieten einige Bundesländer Investitionsförderungen für Agroforstsysteme, als auch für Hecken, sowie Beratungsleistungen an.
Die Bundesländer haben die Möglichkeit Agroforst-Investitionsförderungen aufzulegen. Eine Möglichkeit dabei ist der Maßnahmenkatalog des GAK-Rahmenplans. Dort ist eine Agroforst-Investitionsförderung seit 2023 gelistet. Davon haben bisher einige Bundesländer wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht. Allerdings können solche Förderungen auch über andere Programme geschaffen werden, wie es Niedersachsen beispielsweise bis Ende 2024 getan hat. Programme verschiedener Art gibt es bisher in Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In Niedersachsen und Brandenburg werden im Laufe des Jahres weitere Programme neu aufgelegt bzw. eingeführt. Über Mittel des ANK (Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz) hat der Bund weitere Mittel dafür in Aussicht gestellt.
Die Agroforst-Investitionsförderung kann ein sehr wirkungsvolles Instrument sein, um mehr Bäume in die Landwirtschaft zu bringen. Wichtig dabei ist, dass die Programme gut ausgestattet sind und nicht zu viele bürokratische Hürden haben.
Die Bundesländer haben eine Vielzahl an Möglichkeiten Hecken-Förderprogramme aufzulegen. Beispielsweise über den GAK-Rahmenplan, über den auch Agroforst-Investitionsprogramme eingerichtet werden können. Da Hecken weniger nutzungsorientiert sind als moderne Agroforstsysteme sind sie oftmals über Naturschutzprogramme finanziert, Mittel, die der Agroforstwirtschaft in geringerem Maße zur Verfügung stehen.
Auch wenn Heckenförderprogramme flächendeckender etabliert sind als bspw. Agroforstinvestitionsprogramme, ist die Schlagkraft der Programme sehr unterschiedlich. Manche Programme, wie das in Sachsen sind sehr gut ausgestattet und werden gut angenommen. Andere haben entweder zu geringe Fördersätze oder zu hohe bürokratische Hürden. Teilweise sind sie auch nicht immer von landwirtschaftlichen Betrieben nutzbar oder haben so hohe Mindestinvestitionssummen, dass das Nutzen unattraktiv wird.
Moderne Agroforstsysteme sind für viele landwirtschaftliche Betriebe mit wenig Erfahrungen und einigen vermuteten Risiken verbunden. Um diese Sorgen zu nehmen ist der Kontakt zu ausgebildeten Agroforst-Beratungsunternehmen eine sehr wirkungsvolle Maßnahme.
In einigen Bundesländern wurden daher bereits Agroforst-Beratungsförderungen eingeführt. Diese sind unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Besonders in Kombination mit einer Agroforst-Investitionsförderung könnte so der Weg zu mehr Gehölzen auf Feldern und Wiesen eingeschlagen werden. Derzeit ist eine Kombination dieser beiden Förderungen in Niedersachsen und Brandenburg in Aussicht.
Baden-Württemberg
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro Hektar
Aktuell keine Investitionsförderung.
Fördermöglichkeiten für Hecken sind vorhanden und hier einsehbar. Aktuell keine Fördermöglichkeiten für Hecken im Rahmen des GAK.
Bis zu 1500€/80%. Muss über Beratungsorganisation mit gültiger Konzession durchgeführt werden. Zur Richtlinie.
Bayern
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro Hektar
Die Anlage von Agroforstsystemen kann mit bis zu 65% und maximal zwischen 1.566€ und 5.271€ gefördert werden, abhängig von dem Gehölztyp (Kurzumtrieb, Sträucher, Nutz- und Wertholz).
Heckenanlage 80%/min. 500€. Flächenbereitstellung 4000€/ha. Pflanzgut. Heckenpflege 3,8€/m2. Zur Übersicht.
Aktuell gibt es keine Agroforst-Beratungsförderung.
Brandenburg
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell ist in Brandenburg eine Förderrichtlinie zur Anlage von Agroforstsystemen in der ministeriellen Abstimmung.
Über GAK können Hecken mit 90-100% gefördert werden.
Bis zu 100% für Agroforstberatung. Bagatellgrenze 340€.
Hessen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung
In Hessen gibt es die Fördermöglichkeiten für Hecken im Rahmen des GAK (90-100%, min. 25.000€).
Aktuell keine Beratungsförderung, allerdings ist Agroforstberatung über das LLH möglich.
Mecklenburg-Vorpommern
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Die Anlage von Agroforstsystemen kann mit bis zu 65% und maximal zwischen 1.566€ und 5.271€ gefördert werden, abhängig von dem Gehölztyp (Kurzumtrieb, Sträucher, Nutz- und Wertholz). Herausfordernd sind die aktuell gültigen Voraussetzungen
Über Naturschutzrichtline bis zu 100% bei Anlage (min. 5000€). Über Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen 50-100%.
Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.
Niedersachsen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Neue Richtlinie mit ANK-Mitteln wird gerade geschrieben, kommt im Laufe des Jahres.
In Niedersachsen gibt es die Fördermöglichkeiten für Hecken im Rahmen des GAK (90-100%, min. 25.000€).
80% über KLARA-Programm (zusammen mit Hamburg und Bremen).
Nordrhein-Westfalen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
Anlage über ELER (Investiver Naturschutz) 80-90% (min. 1000€). Heckenpflege 0,6-0,9€/m2/Jahr.
Förderpauschale in Höhe von 1.868,00 €. für zehn Beratungsstunden à 60 Minuten im von der Landwirtschaftskammer.
Rheinland-Pfalz
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
Aktuell keine Heckenförderung.
Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.
Saarland
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
Über die GAK-Richtlinie "FRL-Natur" 90-100% (min. 2000€).
Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.
Sachsen-Anhalt
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt keine Agroforst-Investitionsförderung.
Über ELER sind 100%, bis zu max. 100.000€ möglich.
Aktuell gibt es keine Agroforst-Beratungsförderung.
Sachsen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
In Sachsen kann die Anlage von Agroforstsystemen mit bis zu 40% gefördert werden.
Anlage bis zu 8,45€/m2 und Pflege bis zu 6,77€/m2 über "Natürliches Erbe". Über AUK bis zu 3.336€/ha für die Anlage.
Aktuell gibt es keine Agroforst-Beratungsförderung.
Schleswig-Holstein
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
Anlage kann mit bis zu 90% für Naturparke gefördert werden. Über die Naturschutzberatung SH kann Heckenanlage (Baukosten) und Pflege (Aufwertung) übernommen werden.
Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.
Thüringen
Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha
Aktuell keine Investitionsförderung.
Über GAK und ELER bis zu 100% Förderung möglich.
Bis zu 2000€ bei ausgewählten Agroforst-Beratungsunternehmen.
Die Bundesländer, Berlin, Bremen und Hamburg sind wegen ihrer geringen landwirtschaftlichen Fläche in dieser Übersicht nicht berücksichtigt.
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