Aktuelle Förderlandschaft

Die Förderlandschaft für Agroforst in Deutschland gleicht einem Flickenteppich – sie variiert von Bundesland zu Bundesland erheblich. Der Föderalismus erweist sich hier als Hindernis für einheitliche Ansprüche und Bedingungen. Jedes Bundesland verfolgt seine eigene Strategie, setzt unterschiedliche Auflagen und Rahmenbedingungen fest und gestaltet die Agroforstförderung nach eigenem Profil. Für Landwirtinnen und Landwirte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Marktakteure wie Pflanzunternehmen und andere Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette erschwert dies den Aufbau eines einheitlichen deutschen Marktes erheblich.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Arten von Förderungen, die derzeit aktiv sind. Zum einen existiert die Bestandsförderung im Rahmen der Direktzahlungsverordnung. Darüber hinaus bieten einige Bundesländer Investitionsförderungen für Agroforstsysteme, als auch für Hecken, sowie Beratungsleistungen an.

Seit 2023 sind Agroforstsysteme in Deutschland über die Öko-Regelung 3 (ÖR3) förderfähig. Die Zahlungen der ÖR3 sind eine Art Zusatz auf den Grundbetrag der Direktzahlungen pro Fläche der ersten Säule der GAP (Gemeinsame Agrarpolitik der EU). Die Öko-Regelungen sollen dazu dienen, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Derzeit kann man als landwirtschaftlicher Betrieb 200€/ha Gehölzfläche (nicht Systemfläche!) erhalten.

Die Bundesländer haben die Möglichkeit Agroforst-Investitionsförderungen aufzulegen. Eine Möglichkeit dabei ist der Maßnahmenkatalog des GAK-Rahmenplans. Dort ist eine Agroforst-Investitionsförderung seit 2023 gelistet. Davon haben bisher einige  Bundesländer wie Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern Gebrauch gemacht. Allerdings können solche Förderungen auch über andere Programme geschaffen werden, wie es Niedersachsen beispielsweise bis Ende 2024 getan hat. Programme verschiedener Art gibt es bisher in Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. In Niedersachsen und Brandenburg werden im Laufe des Jahres weitere Programme neu aufgelegt bzw. eingeführt. Über Mittel des ANK (Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz) hat der Bund weitere Mittel dafür in Aussicht gestellt.

Die Agroforst-Investitionsförderung kann ein sehr wirkungsvolles Instrument sein, um mehr Bäume in die Landwirtschaft zu bringen. Wichtig dabei ist, dass die Programme gut ausgestattet sind und nicht zu viele bürokratische Hürden haben. 

Die Bundesländer haben eine Vielzahl an Möglichkeiten Hecken-Förderprogramme aufzulegen. Beispielsweise über den GAK-Rahmenplan, über den auch Agroforst-Investitionsprogramme eingerichtet werden können. Da Hecken weniger nutzungsorientiert sind als moderne Agroforstsysteme sind sie oftmals über Naturschutzprogramme finanziert, Mittel, die der Agroforstwirtschaft in geringerem Maße zur Verfügung stehen.

Auch wenn Heckenförderprogramme flächendeckender etabliert sind als bspw. Agroforstinvestitionsprogramme, ist die Schlagkraft der Programme sehr unterschiedlich. Manche Programme, wie das in Sachsen sind sehr gut ausgestattet und werden gut angenommen. Andere haben entweder zu geringe Fördersätze oder zu hohe bürokratische Hürden. Teilweise sind sie auch nicht immer von landwirtschaftlichen Betrieben nutzbar oder haben so hohe Mindestinvestitionssummen, dass das Nutzen unattraktiv wird. 

Moderne Agroforstsysteme sind für viele landwirtschaftliche Betriebe mit wenig Erfahrungen und einigen vermuteten Risiken verbunden. Um diese Sorgen zu nehmen ist der Kontakt zu ausgebildeten Agroforst-Beratungsunternehmen eine sehr wirkungsvolle Maßnahme.

In einigen Bundesländern wurden daher bereits Agroforst-Beratungsförderungen eingeführt. Diese sind unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland. Besonders in Kombination mit einer Agroforst-Investitionsförderung könnte so der Weg zu mehr Gehölzen auf Feldern und Wiesen eingeschlagen werden. Derzeit ist eine Kombination dieser beiden Förderungen in Niedersachsen und Brandenburg in Aussicht. 

Baden-Württemberg

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro Hektar 

✘ keine Investitionsförderung

Aktuell keine Investitionsförderung.

✓ einfache Heckenförderung

Fördermöglichkeiten für Hecken sind vorhanden und hier einsehbar. Aktuell keine Fördermöglichkeiten für Hecken im Rahmen des GAK.

✓ Beratungsförderung

Bis zu 1500€/80%. Muss über Beratungsorganisation mit gültiger Konzession durchgeführt werden. Zur Richtlinie.

Bayern

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro Hektar

✓ Investitionsförderung

Die Anlage von Agroforstsystemen kann mit bis zu 65% und maximal zwischen 1.566€ und 5.271€ gefördert werden, abhängig von dem Gehölztyp (Kurzumtrieb, Sträucher, Nutz- und Wertholz). 

✓ Heckenförderung

Heckenanlage 80%/min. 500€. Flächenbereitstellung 4000€/ha. Pflanzgut. Heckenpflege 3,8€/m2. Zur Übersicht.

✘ keine Beratungsförderung

Aktuell gibt es keine Agroforst-Beratungsförderung.

Brandenburg

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✘ keine Investitionsförderung

Aktuell ist in Brandenburg eine Förderrichtlinie zur Anlage von Agroforstsystemen in der ministeriellen Abstimmung. 

✓ Heckenförderung

Über GAK können Hecken mit 90-100% gefördert werden.

✓ Beratungsförderung

Bis zu 100% für Agroforstberatung. Bagatellgrenze 340€.

Hessen

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✘ keine Investitionsförderung

Aktuell keine Investitionsförderung

✓ Heckenförderung

In Hessen gibt es die Fördermöglichkeiten für Hecken im Rahmen des GAK (90-100%, min. 25.000€).

✘ keine Beratungsförderung

Aktuell keine Beratungsförderung, allerdings ist Agroforstberatung über das LLH möglich.

Mecklenburg-Vorpommern

✓ Öko 3 Beibehaltungssförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✓ Investitionsförderung

Die Anlage von Agroforstsystemen kann mit bis zu 65% und maximal zwischen 1.566€ und 5.271€ gefördert werden, abhängig von dem Gehölztyp (Kurzumtrieb, Sträucher, Nutz- und Wertholz). Herausfordernd sind die aktuell gültigen Voraussetzungen

✓ Heckenförderung

Über Naturschutzrichtline bis zu 100% bei Anlage (min. 5000€). Über Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen 50-100%.

✘ keine Beratungsförderung

Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.

Niedersachsen

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✘ keine Investitionsförderung

Neue Richtlinie mit ANK-Mitteln wird gerade geschrieben, kommt im Laufe des Jahres.

✓ Heckenförderung

In Niedersachsen gibt es die Fördermöglichkeiten für Hecken im Rahmen des GAK (90-100%, min. 25.000€).

✓ Beratungsförderung

80% über KLARA-Programm (zusammen mit Hamburg und Bremen).

Nordrhein-Westfalen

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✘ keine Investitionsförderung

Aktuell keine Investitionsförderung.

✓ Heckenförderung

Anlage über ELER (Investiver Naturschutz) 80-90% (min. 1000€). Heckenpflege 0,6-0,9€/m2/Jahr.

✓ Beratungsförderung

Förderpauschale in Höhe von  1.868,00 €. für zehn Beratungsstunden à 60 Minuten im von der Landwirtschaftskammer.

Rheinland-Pfalz

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✘ keine Investitionsförderung

Aktuell keine Investitionsförderung.

✘ keine Heckenförderung

Aktuell keine Heckenförderung.

✘ keine Beratungsförderung

Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.

Saarland

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✘ keine Investitionsförderung

Aktuell keine Investitionsförderung.

✓ Heckenförderung

Über die GAK-Richtlinie "FRL-Natur" 90-100% (min. 2000€).

✘ keine Beratungsförderung

Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.

Sachsen-Anhalt

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✘ keine Investitionsförderung

Aktuell gibt es in Sachsen-Anhalt keine Agroforst-Investitionsförderung.

✓ Heckenförderung

Über ELER sind 100%, bis zu max. 100.000€ möglich.

✘ keine Beratungsförderung

Aktuell gibt es keine Agroforst-Beratungsförderung.

Sachsen

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✓ Investitionsförderung

In Sachsen kann die Anlage von Agroforstsystemen mit bis zu 40% gefördert werden.

✓ Heckenförderung

Anlage bis zu 8,45€/m2 und Pflege bis zu 6,77€/m2 über "Natürliches Erbe". Über AUK bis zu 3.336€/ha für die Anlage.

✘ keine Beratungsförderung

Aktuell gibt es keine Agroforst-Beratungsförderung.

Schleswig-Holstein

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✘ keine Investitionsförderung

Aktuell keine Investitionsförderung.

✓ Heckenförderung

Anlage kann mit bis zu 90% für Naturparke gefördert werden. Über die Naturschutzberatung SH kann Heckenanlage (Baukosten) und Pflege (Aufwertung) übernommen werden.

✘ keine Beratungsförderung

Aktuell keine Agroforst-Beratungsförderung.

Thüringen

✓ Öko 3 Beibehaltungsförderung

Bundesweite Öko 3 Richtlinien: 200€ / ha Gehölzfläche bei maximal 40% Gehölz pro ha 

✘ keine Investitionsförderung

Aktuell keine Investitionsförderung.

✓ Heckenförderung

Über GAK und ELER bis zu 100% Förderung möglich.

✓ Beratungsförderung

Bis zu 2000€ bei ausgewählten Agroforst-Beratungsunternehmen.

Die Bundesländer, Berlin, Bremen und Hamburg sind wegen ihrer geringen landwirtschaftlichen Fläche in dieser Übersicht nicht berücksichtigt. 

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Es gibt viele gute Gründe für mehr Agroforst in Deutschland. Diese Kurzanalyse stellt den Anfang für ein Jahr 2024 voller Agroforst da. Bleibe Informiert und trage dich auf unsere E-Mail-Liste ein um zu erfahren wie es weitergeht. 

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